Kostenvoranschläge
F05003365• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Kostenvoranschläge dienen der besseren Einschätzung des tatsächlichen Maßnahmenumfangs. Eine Leistungsbeschreibung und die Angabe verwendeter Materialien sind ebenfalls Teil des Kostenvoranschlags.
Handlungsgrundlage
- § 9 DSchG NRW;§ 26 DSchG NRW
Formularangaben
Eingabe: Um Ihr Anliegen zu verdeutlichen, können Sie Kostenvoranschläge beifügen. Durch Kostenvoranschläge kann der tatsächliche Maßnahmenumfang besser eingeschätzt werden. Eine Leistungsbeschreibung und die Angabe verwendeter Materialien sind ebenfalls Teil des Kostenvoranschlags.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden