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Belehrung zu Nachforschungen

F05003368 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 13 DSchG NRW

Gültig ab

26.11.2021

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Belehrung zu Nachforschungen nach Bodendenkmälern

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Mir ist bekannt, dass mit dem Einsatz von Metallsonden oder Magnetangeln erst nach Erteilung der schriftlichen Erlaubnis begonnen werden darf. Mündliche Absprachen dienen lediglich zur Vorbereitung des Erlaubnisverfahrens und ersetzten dieses nicht.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


Belehrung über Nachforschungen nach Bodendenkmälern unter Einsatz von Metallsonden, Metallangeln und weiteren technischen Suchgeräten nach § 13 Abs. 2 DSchG NRW.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden