Belehrung zu Nachforschungen
F05003368• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 13 DSchG NRW
Formularangaben
Mir ist bekannt, dass mit dem Einsatz von Metallsonden oder Magnetangeln erst nach Erteilung der schriftlichen Erlaubnis begonnen werden darf. Mündliche Absprachen dienen lediglich zur Vorbereitung des Erlaubnisverfahrens und ersetzten dieses nicht.
Technische Beschreibung
Belehrung über Nachforschungen nach Bodendenkmälern unter Einsatz von Metallsonden, Metallangeln und weiteren technischen Suchgeräten nach § 13 Abs. 2 DSchG NRW.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden