Wahl vertretungsberechtigte Person
F05003373• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
In diesem Feld kann ausgewählt werden, ob die antragstellende Person eine juristische Person ist oder ob Sie von der natürlichen Person abweicht. In diesen Fällen besteht die Pflicht eine vertretungsberechtigte Person anzugeben.
Handlungsgrundlage
- § 9 DSchG NRW
Formularangaben
Eingabe: Wählen Sie aus, ob Sie eine vertretungsberechtigte Person angeben möchten. Die Pflicht zur Angabe einer vertretungsberechtigten Person besteht in folgenden Fällen:
1) die antragsstellende Person eine juristische Person (z.B. ein Unternehmen, Verein, Stiftung etc.) ist oder
2) die vertretungsberechtigte Person von der antragsstellenden Person abweicht.
Technische Beschreibung
In diesem Feld kann ausgewählt werden, ob die antragstellende Person eine juristische Person ist oder ob Sie von der natürlichen Person abweicht. In diesen Fällen besteht die Pflicht eine vertretungsberechtigte Person anzugeben.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden