Hinweis Mehrfache Sprengung
F05003540• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 3. SprengV
Formularangaben
Bitte beachten Sie, dass bei einer mehrfachen Sprengung die Anzeige mindestens 28 Tage im Voraus gestellt werden muss.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden