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Hinweis Ausschließliches Wegerecht

F05003871 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Statischer Text zum Wegerecht

Handlungsgrundlage


  • § 31a GWB

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zum ausschließlichen Wegerecht

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Nach § 31a Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 Nr. 2 GWB dürfen nur Verträge der Wasserwirtschaft, die ein ausschließliches Wegerecht gewähren, freigestellt werden. Allerdings ist die Verweigerung der Durchleitung nach § 31 Abs. 5 GWB unzulässig. Die Anzeige des Vertrags ist dann ausreichend.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden