Hinweis Ausschließliches Wegerecht
F05003871• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Statischer Text zum Wegerecht
Handlungsgrundlage
- § 31a GWB
Formularangaben
Nach § 31a Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 Nr. 2 GWB dürfen nur Verträge der Wasserwirtschaft, die ein ausschließliches Wegerecht gewähren, freigestellt werden. Allerdings ist die Verweigerung der Durchleitung nach § 31 Abs. 5 GWB unzulässig. Die Anzeige des Vertrags ist dann ausreichend.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden