Tierhaltende Person bekannt
F05003970• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 16, 16a, 17 - 20a TierSchG
Formularangaben
Eingabe: Wenn Ihnen die tierhaltende Person bekannt ist, geben Sie dies bitte an. Im Folgenden können Sie die Ihnen bekannten Informationen zu der Person ausfüllen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden