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Bescheinigung der Stadtkasse bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts

F05004029 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 55 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bescheinigung der Stadtkasse bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts

Hilfetext

Die Bescheinigung/Bescheinigungen erhalten Sie von Ihrem zuständigen kommunalen Steueramt bzw. Ihrer zuständigen Stadtkasse an Ihrem Wohnsitz bzw. am Sitz Ihres Unternehmens. Hinweis für Personengesellschaften: Es ist für jede/n Gesellschafter:in ein Nachweis zu erbringen. Bitte reichen Sie die Originale dieser Antragsunterlagen postalisch ein.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden