Auskunft Bundeszentralregister Approbation
F05004126• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3 BÄO
Formularangaben
Haben Sie einen Bundeszentralregisterauszug, d.h. ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) beantragt?
Eingabe: Die Auskunft aus dem Bundeszentralregister wird auch (polizeiliches) Führungszeugnis genannt.
Die Auskunft/Auskünfte ist/sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h. sie wird/werden direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck „Dezernat 24 - Approbation“ angeben. Die Auskunft/Auskünfte darf/dürfen nicht älter als drei Monate sein. Achten Sie bitte auf die korrekte Belegart (Belegart O).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden