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Auskunft Bundeszentralregister Approbation

F05004126 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 3 BÄO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Haben Sie einen Bundeszentralregisterauszug, d.h. ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) beantragt?

Hilfetext

Eingabe: Die Auskunft aus dem Bundeszentralregister wird auch (polizeiliches) Führungszeugnis genannt. Die Auskunft/Auskünfte ist/sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h. sie wird/werden direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck „Dezernat 24 - Approbation“ angeben. Die Auskunft/Auskünfte darf/dürfen nicht älter als drei Monate sein. Achten Sie bitte auf die korrekte Belegart (Belegart O).

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden