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Zu bewilligende verbotene Tätigkeiten

F05004184 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 56 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bitte geben Sie die zu bewilligenden verbotenen Tätigkeiten an

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


001 = Vertrieb von Giften und gifthaltigen Waren 002 = Vertrieb von Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, Stützapparaten und Bandagen, orthopädischen Fußstützen, Brillen und Augengläsern 003 = Vertrieb von elektromedizinischen Geräten einschließlich elektronischer Hörgeräte 004 = Vertrieb von Wertpapieren, Lotterielosen, Bezugs- und Anteilscheinen auf Wertpapiere und Lotterielose 005 = Vertrieb von Schriften unter der Zusicherung von Prämien oder Gewinnen 006 = Feilbieten und den Ankauf von Edelmetallen – Gold, Silber, Platin, Platinbeimetalle – und edelmetallhaltigen Legierungen in jeder Form sowie Waren mit Edelmetallauflagen 007 = Feilbieten und den Ankauf von Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen Steinen und Perlen 008 = Feilbieten von alkoholischen Getränken 009 = Feilbieten von Bäumen, Sträuchern und Rebpflanzengut bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Betrieben des Obst-, Garten- und Weinanbaues 010 = Abschluss sowie die Vermittlung von Rückkaufgeschäften und die für den Darlehensnehmer entgeltliche Vermittlung von Darlehensgeschäften

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden