Nachweis Tätigkeit als Verkehrsleitung
F05004207• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- § 10 (2) Nr. 2 lit. d & e GBZugV i.V.m. Artikel 4 VO (EG) Nr. 1071/2009
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie einen Nachweis bei, aus dem hervorgeht, dass die Verkehrsleitung die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet. Bei internen Verkehrsleitungen ist die echte Beziehung zu dem Unternehmen nachzuweisen. Bei externen Verkehrsleitungen sind die tatsächlich und dauerhaft durchzuführenden Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten als Verkehrsleiter genau zu regeln.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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