Unteilbare Ladung
F05004338• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 70 (1) StVZO
Formularangaben
Folgende unteilbare Ladung/en, die ein Spezialfahrzeug erforderlich machen, soll/en befördert werden:
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden