Nachweis Fotos der äußeren Gestaltung
F05004891• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 33i Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie an dieser Stelle Fotos der äußeren Gestaltung hoch.
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden