Nummer der Wassergewinnungsanlage
F05004951• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die Nummer der Wassergewinnungsanlage wird von der Festsetzungsbehörde bei der Ersterfassung vergeben.
Handlungsgrundlage
- Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WasEG;Wasserentnahmeentgelt LANUV NRW Vordruck: Wassergewinnungsanlage (WA)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Bei der Neumeldung einer Wassergewinnungsanlage bleibt das Feld leer, ansonsten wird die Nummer der Wassergewinnungsanlage systemseitig befüllt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden