Sachkundenachweis
F05005559• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 69 GewO
Formularangaben
Bitte beachten Sie, dass leitende Sicherheitskräfte bei zugangsgeschützten (Groß-)Veranstaltungen einen Sachkundenachweis benötigen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden