Doktorgrad
F05005663• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 69 GewO
Formularangaben
Eingabe: Sind mehrere Doktorgrade anzugeben, so sind sie durch ein Leerzeichen zu trennen.
Ausgabe: Der Eintrag von mehreren Doktorgrade wurde durch ein Leerzeichen getrennt.
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden