Eidesstattliche Versicherung (ApoG)
F05005721• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 ApoG
Formularangaben
Eingabe: Ich versichere, dass keine Vereinbarungen getroffen wurden, die gegen § 8 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 verstoßen. Außerdem versichere ich, dass ich den Kauf- oder Pachtvertrag über die Apotheke sowie auf Verlangen der zuständigen Behörde auch andere Verträge, die mit der Einrichtung und dem Betrieb der Apotheke in Zusammenhang stehen, vorlege.
Ausgabe: Eidesstattliche Versicherung
Ausgabe: Eidesstattliche Versicherung
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Ausbesserung nach QS-Report