Führerscheinklassen für PKW ab 2013
F05005761• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die Klassen B und BE sind die typischen PKW-Führerscheinklassen. Mit der Klasse B dürfen Sie einen PKW fahren, der: nicht mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht hat und mit dem nicht mehr als acht Personen befördert werden können/dürfen. Auch einen Anhänger können Sie mit Ihrem Führerschein der Klasse B mit Ihrem PKW ziehen. Dabei darf dieser jedoch nicht mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht aufweisen. Wiegt er mehr, dürfen Anhänger und PKW insgesamt nicht über 3.500 kg wiegen. Die Klasse BE erweitert die Klasse B durch den Zusatz E, der wiederum für das Ziehen eines Anhängers steht, der: mehr als 750 kg und maximal 3,5 Tonnen auf die Waage bringen darf. Mit der Klasse B bzw. BE dürfen Sie zudem Fahrzeuge führen, die den Klassen AM (also Leichtkrafträder) und auch L und M entsprechen. Letztere sind nötig, um Forst- und Landwirtschaftsmaschinen zu fahren und dürfen nur dann mit der Führerscheinklasse B bzw. BE gefahren werden, wenn eine Tätigkeit in entsprechendem Bereich ausgeübt wird. Das alte Pendant zu den neuen Klassen B und BE ist die alte Klasse 3. Sie berechtigt ebenso zum Fahren von PKW mit Anhänger.
Handlungsgrundlage
- FeV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden