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Hinweis Gebühren GewO

F05005798 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


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Handlungsgrundlage


  • § 34d (1, 2) GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

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Formularangaben


Bezeichnung

Gebühren

Hilfetext

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Feldart

label

Inhalt

Es fallen Kosten an. Die Gebühren für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren nach § 34d Abs. 1, 2 GewO bzw. für das Erlaubnisbefreiungsverfahren richten sich nach der jeweiligen Gebührenordnung und dem jeweiligen Gebührentarif der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Es können Gebühren in Höhe bis zu 383 EUR anfallen. Bitte beachten Sie, dass bei der Tätigkeit im EU-Ausland höhere Gebühren fällig werden können. Der Betrag wird an das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe geschickt und von dort aus an die zuständige Industrie- und Handelskammer weitergeleitet, bei der Sie Ihren Vorgang beantragt haben. Rechtsgrundlagen: Dieser Antrag basiert auf den folgenden Rechtsgrundlagen §34d Gewerbeordnung (GewO) §11a Gewerbeordnung (GewO) Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


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Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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