Hinweis Gebühren GewO
F05005798• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34d (1, 2) GewO
Formularangaben
Es fallen Kosten an. Die Gebühren für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren nach § 34d Abs. 1, 2 GewO bzw. für das Erlaubnisbefreiungsverfahren richten sich nach der jeweiligen Gebührenordnung und dem jeweiligen Gebührentarif der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Es können Gebühren in Höhe bis zu 383 EUR anfallen.
Bitte beachten Sie, dass bei der Tätigkeit im EU-Ausland höhere Gebühren fällig werden können.
Der Betrag wird an das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe geschickt und von dort aus an die zuständige Industrie- und Handelskammer weitergeleitet, bei der Sie Ihren Vorgang beantragt haben.
Rechtsgrundlagen:
Dieser Antrag basiert auf den folgenden Rechtsgrundlagen
§34d Gewerbeordnung (GewO)
§11a Gewerbeordnung (GewO)
Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden