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F05005862• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Wenn Sie freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen wollen, müssen Sie das anzeigen. Dies können Sie auf den folgenden Seiten erledigen.
Handlungsgrundlage
- § 14 Apothekengesetz (ApoG)
Formularangaben
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden