Nutzung Prostitutionsfahrzeuge
F05006128• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 19 (5) ProstSchG
Formularangaben
Eingabe: Sollen Prostitutionsfahrzeuge genutzt werden?
Ausgabe: Es sollen Prostitutionsfahrzeuge genutzt werden.
Ausgabe: Es sollen Prostitutionsfahrzeuge genutzt werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden