Nutzung Gebäude, Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen
F05006129• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 (4) ProstSchG
Formularangaben
Eingabe: Sollen Gebäude, Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen genutzt werden?
Ausgabe: Es sollen Gebäude, Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen genutzt werden.
Ausgabe: Es sollen Gebäude, Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen genutzt werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden