Adressangaben übernehmen (Unschädlichkeitszeugnis)
F05006375• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 2 und 7 des Gesetzes über Unschädlichkeitszeugnisse
Formularangaben
Technische Beschreibung
Wenn "Ja" ausgewählt ist, sollten die Adressangaben des Antrags übernommen werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden