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Bundeseigene Liegenschaft (Luftbildauswertung)

F05006577 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 13 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bundeseigene Liegenschaft

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie an, ob das Grundstück eine (ehemalige) bundeseigene Liegenschaft ist. Sofern das Grundstück eine (ehemalige) bundeseigene Liegenschaft ist gilt folgendes: Gemäß Kostenerlass des Innenministerium NRW trägt das Land NRW nicht die Kosten für die Beseitigung von Kampfmitteln auf 1. bundeseigenen Liegenschaften 2. ehemaligen bundeseigenen Liegenschaften 3. Liegenschaften der Rechtsnachfolger des Bundes, die durch Verkauf, Ausgliederung aus dem Bundesvermögen oder Privatisierung entstanden sind (z.B. Deutsche Telekom AG, etc.) und 4. Ausgleichsflächen, die durch Maßnahmen auf Flächen der Fälle 1.-3. notwendig sind. In diesen Fällen trifft die Kostenlast den Bund oder seine Rechtsnachfolger und dem Antrag auf Kampfmitteluntersuchung muss zwingend eine gültige Verwaltungsvereinbarung beigefügt werden.
Ausgabe: Dieses Feld enthält Informationen zur ehemalige bundeseigenen Liegenschaft des Grundstücks.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden