Bundeseigene Liegenschaft (Luftbildauswertung)
F05006577• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 13 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie an, ob das Grundstück eine (ehemalige) bundeseigene Liegenschaft ist.
Sofern das Grundstück eine (ehemalige) bundeseigene Liegenschaft ist gilt folgendes:
Gemäß Kostenerlass des Innenministerium NRW trägt das Land NRW nicht die Kosten für die Beseitigung von Kampfmitteln auf
1. bundeseigenen Liegenschaften
2. ehemaligen bundeseigenen Liegenschaften
3. Liegenschaften der Rechtsnachfolger des Bundes, die durch Verkauf, Ausgliederung aus dem Bundesvermögen oder Privatisierung entstanden sind (z.B. Deutsche Telekom AG, etc.) und
4. Ausgleichsflächen, die durch Maßnahmen auf Flächen der Fälle 1.-3. notwendig sind.
In diesen Fällen trifft die Kostenlast den Bund oder seine Rechtsnachfolger und dem Antrag auf Kampfmitteluntersuchung muss zwingend eine gültige Verwaltungsvereinbarung beigefügt werden.
Ausgabe: Dieses Feld enthält Informationen zur ehemalige bundeseigenen Liegenschaft des Grundstücks.
Ausgabe: Dieses Feld enthält Informationen zur ehemalige bundeseigenen Liegenschaft des Grundstücks.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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