Angaben zur Berechtigung (Behörde) (Verkehrswert)
F05006642• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Baugesetzbuch (BauGB); § 34 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW); Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie an, in welcher Eigenschaft Sie den Antrag auf nicht anonymisierte Auszüge stellen.
Hinweis: Gericht, Behörde, öffentl. best. u. vereidigter oder nach DIN EN ISO/ICE zertifizierten Sachverständiger oder Sonstiger.
Ausgabe: Dieses Feld enthält Informationen zur Berechtigung der antragstellenden Person.
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden