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Angaben zur Berechtigung (Behörde) (Verkehrswert)

F05006642 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Baugesetzbuch (BauGB); § 34 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW); Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Berechtigung

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie an, in welcher Eigenschaft Sie den Antrag auf nicht anonymisierte Auszüge stellen. Hinweis: Gericht, Behörde, öffentl. best. u. vereidigter oder nach DIN EN ISO/ICE zertifizierten Sachverständiger oder Sonstiger.
Ausgabe: Dieses Feld enthält Informationen zur Berechtigung der antragstellenden Person.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden