Auswahl Gegenstand der Wertermittlung (Verkehrswert)
F05006647• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Baugesetzbuch (BauGB); § 45 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW); Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Formularangaben
Eingabe: Wählen Sie aus, welcher der Gegenstand Ihrer Wertermittlung ist.
Ausgabe: Dieses Feld enthält Informationen zum Gegenstand der Wertermittlung.
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Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden