Ausreichende Dokumentation der Krankenhausleistungen
F05006725• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 30 GewO
Formularangaben
Eingabe: Die ausreichende Dokumentation der Krankenhausleistungen ist gewährleistet. Nachweise werden auf Verlangen nachgereicht.
Ausgabe: Ausreichende Dokumentation der Krankenhausleistungen
Ausgabe: Ausreichende Dokumentation der Krankenhausleistungen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden