Auskunft Bundeszentralregister
F05006771• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 Rennwett- und Lotteriegesetz
Formularangaben
Eingabe: Hinweis
Die Auskunft/Auskünfte ist/sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h. sie wird/werden direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck „Erlaubnisantrag für eine gewerberechtliche Tätigkeit“ angeben. Die Auskunft/Auskünfte darf/dürfen nicht älter als drei Monate sein. Achten Sie bitte auf die korrekte Belegart (Belegart O).
Hinweis für die juristische Person und Personengesellschaften: Den Bundeszentralregisterauszug müssen Sie für die gesetzlich vertretende Person beantragen. Bei Personengesellschaften beantragen Sie bitte den Auszug für alle persönlich haftende/n Gesellschafter*innen bzw. Geschäftsführer*innen.
Technische Beschreibung
001=ist beantragt 002=ist noch nicht beantragt
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden