Nachweis für jedes Mitglied
F05006907• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 AgrarOLkG
Formularangaben
Eingabe: Bitte fügen Sie für jedes Mitglied ein Nachweis bei.
Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkV § 9 und § 12).
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20 MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden