Belehrung Gebühren
F05007043• Version 2.0•
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Definition
Die Baulastenauskunft ist gebührenpflichtig, sofern keine Gebührenbefreiung nach dem Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besteht. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Sie betragen je Grundstück 50,00 Euro bis 150,00 Euro. Sofern kein Baulastenblatt besteht, beträgt die Gebühr 30,00 Euro je Grundstück. Alternativ können Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis vor Ort beantragen.
Handlungsgrundlage
- §85 BauO NRW 2018
Formularangaben
Die Baulastenauskunft ist gebührenpflichtig, sofern keine Gebührenbefreiung nach dem Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besteht. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Sie betragen je Grundstück 50,00 Euro bis 150,00 Euro. Sofern kein Baulastenblatt besteht, beträgt die Gebühr 30,00 Euro je Grundstück. Alternativ können Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis vor Ort beantragen.
Weiteres Vorgehen:
Sie werden nun in mehreren Schritten durch den Antrag geführt. Zum Ende können Sie den Antrag mit weiteren Unterlagen absenden. Dieser wird dann durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde abgerufen.
Technische Beschreibung
Die Baulastenauskunft ist gebührenpflichtig, sofern keine Gebührenbefreiung nach dem Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besteht. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Sie betragen je Grundstück 50,00 Euro bis 150,00 Euro. Sofern kein Baulastenblatt besteht, beträgt die Gebühr 30,00 Euro je Grundstück. Alternativ können Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis vor Ort beantragen.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
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