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Belehrung Gebühren

F05007043 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Die Baulastenauskunft ist gebührenpflichtig, sofern keine Gebührenbefreiung nach dem Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besteht. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Sie betragen je Grundstück 50,00 Euro bis 150,00 Euro. Sofern kein Baulastenblatt besteht, beträgt die Gebühr 30,00 Euro je Grundstück. Alternativ können Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis vor Ort beantragen.

Handlungsgrundlage


  • §85 BauO NRW 2018

Gültig ab

27.07.2022

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Belehrung über anfallende Gebühren

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Die Baulastenauskunft ist gebührenpflichtig, sofern keine Gebührenbefreiung nach dem Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besteht. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Sie betragen je Grundstück 50,00 Euro bis 150,00 Euro. Sofern kein Baulastenblatt besteht, beträgt die Gebühr 30,00 Euro je Grundstück. Alternativ können Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis vor Ort beantragen.​ Weiteres Vorgehen:​ Sie werden nun in mehreren Schritten durch den Antrag geführt. Zum Ende können Sie den Antrag mit weiteren Unterlagen absenden. Dieser wird dann durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde abgerufen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Die Baulastenauskunft ist gebührenpflichtig, sofern keine Gebührenbefreiung nach dem Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besteht. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Sie betragen je Grundstück 50,00 Euro bis 150,00 Euro. Sofern kein Baulastenblatt besteht, beträgt die Gebühr 30,00 Euro je Grundstück. Alternativ können Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis vor Ort beantragen.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden