Hinweis - Gewerbezentralregister
F05007048• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 22 FahrlG
Formularangaben
Hinweis für die juristische Person und Personengesellschaften: Den Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9) müssen Sie für die juristische Person und die gesetzlich vertretende Person beantragen. Bei Personengesellschaften beantragen Sie bitte den Auszug für alle persönlich haftende/n Gesellschafter*innen bzw. Geschäftsführer*innen. Für juristische Personen ist der Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9) am Sitz des Unternehmens zu beantragen. Für Einzelgewerbetreibende oder Gesellschafter*innen ist eine Beantragung am jeweiligen Wohnsitz erforderlich.
Die Auskunft/Auskünfte wird/werden direkt übersandt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden