Hinweis - Bußgeldverfahren
F05007051• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 22 FahrlG
Formularangaben
Der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen die Erlaubnispflicht oder gegen vollziehbare Auflagen kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden