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Ständige Versuchsleitung

F05007139 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 8 PfSchMV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Beschäftigen Sie eine ständige Versuchsleitung nach § 8 Pflanzenschutzmittelverordnung (PflSchMV)?
Ausgabe: Sie beschäftigen eine ständige Versuchsleitung nach § 8 Pflanzenschutzmittelverordnung (PflSchMV)

Hilfetext

Eingabe: Die/der über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaft oder vergleichbarer Wissenschaften verfügt und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Durchführung entsprechender Versuche hat.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden