Versteigerer
F05007202• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34b GewO
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. OHG, KG, GbR) ist eine Erlaubnis für jede/n geschäftsführende/n Gesellschafter:in erforderlich. Das gilt auch hinsichtlich der Kommanditist:innen, sofern sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Die Gesellschaft als solche kann im Gegensatz zur juristischen Person keine Erlaubnis erhalten.
Technische Beschreibung
001 = natürliche Person 002 = juristische Person
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden