Disclaimer
F05007260• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 27 SprengG
Formularangaben
Für die Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Sprengstofferlaubnis) müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen:
- Persönliche Eignung
- Fachkunde
- Bedürfnis
- Zuverlässigkeit
- Lagerort
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachliche Freigabe vom 07.09.2022