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Unbedenklichkeitsbescheinigung Steueramt

F05007265 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 34b GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bescheinigung der Stadtkasse bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts

Hilfetext

Eingabe: Die Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem zuständigen kommunalen Steueramt bzw. Ihrer zuständigen Stadtkasse an Ihrem Wohnsitz bzw. am Sitz Ihres Unternehmens. Die Bescheinigung ist für jede/n Gesellschafter:in der Personengesellschaft zu erbringen.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden