Ablauf der Gültigkeit des Nachweisdokuments
F05007325• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Das eingegebene Datum darf nicht in der Vergangenheit liegen. Hat die ausstellende Behörde die Gültigkeit des Nachweisdokuments nicht befristet, ist 31.12.9999 einzutragen.
Handlungsgrundlage
- LABG, OVP
Formularangaben
Eingabe: Hat die ausstellende Behörde die Gültigkeit des Nachweisdokuments nicht befristet, ist 31.12.9999 einzutragen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden