Ausnahme von Anforderungen an ein Verzeichnis
F05007354• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 (1) VerstV § 3 (1) VerstV
Formularangaben
Eingabe: Welche Ausnahme von den Anforderungen an ein Verzeichnis möchten Sie beantragen?
Ausgabe: Ausnahmen von den Anforderungen an ein Verzeichnis
Ausgabe: Ausnahmen von den Anforderungen an ein Verzeichnis
Technische Beschreibung
001 = Bis spätestens zwei Wochen vor der Versteigerung ein Verzeichnis der zu versteigernden Sachen anzufertigen (§ 2 Abs. 1 S. 1 VerstV). 002 = Das Versteigerungsgut jedes/jeder Auftraggeber:in einheitlich zu kennzeichnen (§ 2 Abs. 1 S. 3 VerstV).
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden