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Soziale Kriterien Angaben

F05007390 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Es handelt sich um Hinweistexte für die sozialen Kriterien. Graphisch müssen die einzelnen Punkte zu unterscheiden sein.

Handlungsgrundlage


  • LABG, OVP

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Folgende Kriterien liegen vor:

Hilfetext

Eingabe: Folgend finden Sie einige Hinweise zu den sozialen Kriterien: Alleinige Verantwortung für einen anerkannten, ärztlich bescheinigten Pflegefall: Die Anerkennung kann nur erfolgen, wenn 1. die Pflegebedürftigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Die Bescheinigung muss die Diagnose in deutscher Sprache enthalten. Es werden nur ärztliche Bescheinigungen anerkannt, in denen die Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 ff. SGB XI bescheinigt wird. Ein Behindertenausweis reicht nicht aus. Bei der Anerkennung eines Pflegefalls werden strenge Maßstäbe angelegt. 2. die Bewerberin bzw. der Bewerber eine von ihr/ihm rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abgibt, dass sie bzw. er für den Pflegefall die alleinige Verantwortung trägt und mit ihr/ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt. Die Erklärung muss zusätzlich enthalten, warum keine andere Person die Pflege übernehmen kann. Für dieses Kriterium werden 12 Sozialpunkte berücksichtigt. Mitbetreuung eines anerkannten Pflegefalls: Die Anerkennung der Mitbetreuung eines Pflegefalls kann nur erfolgen, wenn 1. der Pflegefall durch einen entsprechenden Bescheid anerkannt ist und 2. die Mitbetreuung durch einen Anerkennungsbescheid der Krankenkasse nachgewiesen ist. Für dieses Kriterium werden 2 Sozialpunkte berücksichtigt. Alleinstehende(r) mit minderjährigem Kind/minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt(ledig, geschieden, getrennt lebend oder verwitwet) Nachweise: Geburtsurkunde(n) des Kindes / der Kinder (beglaubigter Registerausdruck), Meldebescheinigung(en) Für dieses Kriterium werden 9 Sozialpunkte berücksichtigt. Ortsgebundenes Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis der Ehepartnerin/des Ehepartners (dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften) Das ortsgebundene Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis der Ehepartnerin oder des Ehepartners muss mindestens noch ein Jahr nach Beginn des Vorbereitungsdienstes andauern (dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften). Anlagen: Bescheinigung über das Ausbildungs- bzw. das Beschäftigungsverhältnis oder Studienbescheinigung, in beiden Fällen mit Angabe der voraussichtlichen Dauer. Mitgliedschaft in einer gewählten Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften Ortsgebundenheit durch die Mitgliedschaft in einer gewählten Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften (z. B. aktive Wahrnehmung eines Ratsmandats bei einer Kommune) Nachweis: Bescheinigung mit Angabe der Mandatsperiode Für dieses Kriterium werden 9 Sozialpunkte berücksichtigt. Eheähnliche Gemeinschaft Bewerberinnen und Bewerber, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Beachten Sie bitte, dass die eheähnliche Gemeinschaft nur berücksichtigt wird, wenn sie vor Abgabe der Bewerbung begründet wurde. Nachweis: Eine v. d. Bewerber/in sowie v. d. Partner/in rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über eine eheähnliche Gemeinschaft sowie eine Bescheinigung der Meldebehörde, aus der hervorgeht, dass beide Personen unter der angegebenen Anschrift gemeldet sind. Für dieses Kriterium wird 1 Sozialpunkt berücksichtigt. Ehrenamt Bewerber, die ein Ehrenamt bekleiden (langjährige, zeitaufwändige Tätigkeiten, die nicht durch andere Personen ersetzt werden können). Nachweis: entsprechende aktuelle Bescheinigung Für dieses Kriterium wird 1 Sozialpunkt berücksichtigt. Sonstige (schwer wiegende soziale Gründe) Ortsgebundenheit aus sonstigen schwer wiegenden sozialen Gründen. Geeignete Nachweise Für dieses Kriterium wird 1 Sozialpunkt berücksichtigt.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden