Soziale Kriterien Angaben
F05007390• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Es handelt sich um Hinweistexte für die sozialen Kriterien. Graphisch müssen die einzelnen Punkte zu unterscheiden sein.
Handlungsgrundlage
- LABG, OVP
Formularangaben
Eingabe: Folgend finden Sie einige Hinweise zu den sozialen Kriterien: Alleinige Verantwortung für einen anerkannten, ärztlich bescheinigten Pflegefall: Die Anerkennung kann nur erfolgen, wenn 1. die Pflegebedürftigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Die Bescheinigung muss die Diagnose in deutscher Sprache enthalten. Es werden nur ärztliche Bescheinigungen anerkannt, in denen die Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 ff. SGB XI bescheinigt wird. Ein Behindertenausweis reicht nicht aus. Bei der Anerkennung eines Pflegefalls werden strenge Maßstäbe angelegt. 2. die Bewerberin bzw. der Bewerber eine von ihr/ihm rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abgibt, dass sie bzw. er für den Pflegefall die alleinige Verantwortung trägt und mit ihr/ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt. Die Erklärung muss zusätzlich enthalten, warum keine andere Person die Pflege übernehmen kann. Für dieses Kriterium werden 12 Sozialpunkte berücksichtigt. Mitbetreuung eines anerkannten Pflegefalls: Die Anerkennung der Mitbetreuung eines Pflegefalls kann nur erfolgen, wenn 1. der Pflegefall durch einen entsprechenden Bescheid anerkannt ist und 2. die Mitbetreuung durch einen Anerkennungsbescheid der Krankenkasse nachgewiesen ist. Für dieses Kriterium werden 2 Sozialpunkte berücksichtigt.
Alleinstehende(r) mit minderjährigem Kind/minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt(ledig, geschieden, getrennt lebend oder verwitwet)
Nachweise:
Geburtsurkunde(n) des Kindes / der Kinder (beglaubigter Registerausdruck), Meldebescheinigung(en)
Für dieses Kriterium werden 9 Sozialpunkte berücksichtigt.
Ortsgebundenes Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis der Ehepartnerin/des Ehepartners (dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften)
Das ortsgebundene Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis der Ehepartnerin oder des Ehepartners muss mindestens noch ein Jahr nach Beginn des Vorbereitungsdienstes andauern (dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften).
Anlagen:
Bescheinigung über das Ausbildungs- bzw. das Beschäftigungsverhältnis oder Studienbescheinigung, in beiden Fällen mit Angabe der voraussichtlichen Dauer.
Mitgliedschaft in einer gewählten Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften
Ortsgebundenheit durch die Mitgliedschaft in einer gewählten Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften (z. B. aktive Wahrnehmung eines Ratsmandats bei einer Kommune)
Nachweis:
Bescheinigung mit Angabe der Mandatsperiode
Für dieses Kriterium werden 9 Sozialpunkte berücksichtigt.
Eheähnliche Gemeinschaft
Bewerberinnen und Bewerber, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Beachten Sie bitte, dass die eheähnliche Gemeinschaft nur berücksichtigt wird, wenn sie vor Abgabe der Bewerbung begründet wurde.
Nachweis:
Eine v. d. Bewerber/in sowie v. d. Partner/in rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über eine eheähnliche Gemeinschaft sowie eine Bescheinigung der Meldebehörde, aus der hervorgeht, dass beide Personen unter der angegebenen Anschrift gemeldet sind.
Für dieses Kriterium wird 1 Sozialpunkt berücksichtigt.
Ehrenamt
Bewerber, die ein Ehrenamt bekleiden (langjährige, zeitaufwändige Tätigkeiten, die nicht durch andere Personen ersetzt werden können).
Nachweis:
entsprechende aktuelle Bescheinigung
Für dieses Kriterium wird 1 Sozialpunkt berücksichtigt.
Sonstige (schwer wiegende soziale Gründe)
Ortsgebundenheit aus sonstigen schwer wiegenden sozialen Gründen.
Geeignete Nachweise
Für dieses Kriterium wird 1 Sozialpunkt berücksichtigt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden