Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung

F05007413 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 4 (1) OVP NRW i.V.m. Anlage 2 Nr. 3 OVP NRW

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung

Hilfetext

Eingabe: Sie können diese Unterlagen bei der Online-Antragstellung hochladen, sofern sie Ihnen bereits vorliegen. Bitte beachten Sie, dass es für eine zulässige Bewerbung unbedingt erforderlich ist, dass Sie im Anschluss an diese Online-Bewerbung die beglaubigten Kopien an die jeweilige Bezirksregierung unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer übersenden. Eine Einstellung kann nicht erfolgen, wenn diese Unterlagen der Bezirksregierung nicht vorliegen. Dieser Nachweis ist ebenfalls von Absolvierenden des nordrhein-westfälischen Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung"/Bachelor/Masterstudiengang nach altem Recht vorzulegen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


"unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer" soll unterstrichen sein

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden