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Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht

F05007418 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 4 (1) OVP NRW i.V.m. Anlage 2 Nr. 8 OVP NRW

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht

Hilfetext

Eingabe: Für eine Ausbildung in den Fächern Evangelische Religionslehre oder Katholische Religionslehre wird die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht benötigt. Für eine Ausbildung im Fach Islamische Religionslehre wird die erforderliche Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht (Idschaza) benötigt.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden