Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht
F05007418• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4 (1) OVP NRW i.V.m. Anlage 2 Nr. 8 OVP NRW
Formularangaben
Eingabe: Für eine Ausbildung in den Fächern Evangelische Religionslehre oder Katholische
Religionslehre wird die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht benötigt.
Für eine Ausbildung im Fach Islamische Religionslehre wird die erforderliche Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht (Idschaza) benötigt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden