Terminvorschlag / Zeitpunkt der Fertigstellung der Flächenvorbereitung (Düsseldorf und Arnsberg)
F05007469• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 13 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie einen Terminvorschlag / Zeitpunkt der Fertigstellung der Flächenvorbereitung an.
Bevor der Kampfmittelbeseitigungsdienst die geophysikalische Untersuchung, also die Überprüfung auf Kampfmittel vor Ort durchführt, sind ggf. vorbereitende Maßnahmen fällig. Die vorbereitenden Maßnahmen müssen durch den Grundstückseigentümer / Bauherrn veranlasst werden.
Dazu zählen z.B.:
• freie Zufahrtsmöglichkeiten für Bagger / Bohrgeräte
• Entfernen von Bewuchs / Sträuchern / Bäumen
• Kernbohrungen bei der Überprüfung von Verdachtspunkten
• Einholen von Leitungsplänen, Vorschachten bei vorhandenen Leitungen bei
der Überprüfung von Verdachtspunkten
• Entfernung von ferromagnetischen Störfeldern im Bereich der Detektionsfläche einschließlich eines Überlappungsbereiches von mind. 5 Metern (z.B. Zäune, Fahrzeuge, Baustelleneinrichtungen)
Die Kosten der vorbereitenden Maßnahmen werden nicht vom Land NRW getragen.
Ausgabe: Das Feld enthält Informationen zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Flächenvorbereitung.
Ausgabe: Das Feld enthält Informationen zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Flächenvorbereitung.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden