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Hinweis: Zweigniederlassung

F05007589 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


nicht vorhanden

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Hinweis
Ausgabe: Zweigstelle

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Als Zweigniederlassung gilt ein Betrieb, wenn er selbständig organisiert ist. Er verfügt über selbständige Betriebsmittel und eine gesonderte Buchführung. Der/die Leiter*in ist befugt, Geschäfte selbständig abzuschließen und durchzuführen. Jede einzelne Zweigniederlassung muss gesondert über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW angemeldet werden.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden