Wartezeiten
F05007725• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 6 (2, 3) LABG NRW
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie zutreffende Wartezeiten an. Als Wartezeit gelten bis zu einer Dauer von 24 Monaten auch die genannten Zeiten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden