Unrichtige Erklärung
F05007747• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34c GewO; § 18 Abs. 1 Nr. 12 MaBV i. V. m. § 144 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 GewO
Formularangaben
Mir ist bekannt, dass die Vorlage einer unrichtigen oder unvollständigen oder nicht rechtzeitig abgegebenen Erklärung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann (§ 18 Abs. 1 Nr. 12 MaBV i. V. m. § 144 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 GewO) und zum Widerruf der erteilten Erlaubnis nach § 34c GewO führen kann. Die zuständige Behörde ist befugt, eine außerordentliche Prüfung (§ 16 Abs. 2 MaBV) auf Kosten des/der Erlaubnisinhaber:in anzuordnen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden