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Hinweis zu Angaben zur Fütterung

F05007816 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • EG Nr. 589/2008

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zu Angaben zur Fütterung

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Es kann eine bestimmte Fütterung ausgewiesen werden. Auf Getreide als Futtermittelbestandteil darf nur hingewiesen werden, wenn es mindestens 60 GHT (davon höchstens 15 % Getreidenebenerzeugnisse) der verwendeten Futterzusammensetzung ausmacht. Wird auf eine bestimmte Getreideart hingewiesen, so muss diese unbeschadet des Mindestgehalts von 60 % mindestens 30 % der verwendeten Futtermittelzusammensetzung ausmachen. Wird auf mehrere Getreidearten hingewiesen, so muss jede mindestens 5 % der Futtermittelzusammensetzung ausmachen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden