Hinweis: Immobiliennutzung Kindertageseinrichtung
F05007868• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 45 SGB VIII
Formularangaben
Tageseinrichtungen für Kinder, die in Immobilien genehmigt werden sollen, die nicht zur Nutzung für eine Tageseinrichtung gebaut wurden (Geschäftslokalen, Wohnungen, ehemaligen Schulräumen usw.), benötigen eine Genehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zur Nutzungsänderung dieser Räume
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden