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Erlaubnis, § 34c GewO, § 34d GewO und/oder § 34i GewO

F05007949 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 34f Abs 1 Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Verfügen Sie über eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO), § 34d GewO und/oder § 34i GewO - nicht älter als 3 Monate?
Ausgabe: Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO), § 34d GewO und/oder § 34i GewO

Hilfetext

Eingabe: Wenn Sie im Besitz einer Erlaubnis nach § 34c GewO (Immobilienmakler:in, Darlehensvermittler:in, Bauträger:in/-betreuer:in und/oder Wohnimmobilienverwalter*in), § 34d GewO (Versicherungsvermittler:in/-berater:in) oder § 34i GewO (Immobiliardarlehensvermittler:in) sind, die im Regelverfahren erteilt wurde und die bei Antragstellung nicht älter als drei Monate ist, können Sie diese Frage mit 'Ja' beantworten. Im weiteren Verlauf der Antragstellung wird dies dann berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie bereits im Besitz einer Erlaubnis nach § 34h GewO sind, eine Erlaubniserteilung nach § 34f GewO nicht möglich ist, da die beiden Gewerbe nicht nebeneinander ausgeübt werden dürfen, vgl. § 34h Absatz 2 Satz 1 GewO.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden