Erlaubnis, § 34c GewO, § 34d GewO und/oder § 34i GewO
F05007949• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34f Abs 1 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Eingabe: Verfügen Sie über eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO), § 34d GewO und/oder § 34i GewO - nicht älter als 3 Monate?
Ausgabe: Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO), § 34d GewO und/oder § 34i GewO
Ausgabe: Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO), § 34d GewO und/oder § 34i GewO
Eingabe: Wenn Sie im Besitz einer Erlaubnis nach § 34c GewO (Immobilienmakler:in, Darlehensvermittler:in, Bauträger:in/-betreuer:in und/oder Wohnimmobilienverwalter*in), § 34d GewO (Versicherungsvermittler:in/-berater:in) oder § 34i GewO (Immobiliardarlehensvermittler:in) sind, die im Regelverfahren erteilt wurde und die bei Antragstellung nicht älter als drei Monate ist, können Sie diese Frage mit 'Ja' beantworten. Im weiteren Verlauf der Antragstellung wird dies dann berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie bereits im Besitz einer Erlaubnis nach § 34h GewO sind, eine Erlaubniserteilung nach § 34f GewO nicht möglich ist, da die beiden Gewerbe nicht nebeneinander ausgeübt werden dürfen, vgl. § 34h Absatz 2 Satz 1 GewO.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden