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Angaben zum Lagerort

F05008095 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 27 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zum Lagerort

Hilfetext

Eingabe: Wählen Sie zutreffendes aus. Der Lagerort der explosionsgefährlichen Stoffe ist:
Ausgabe: Dieses Feld enthält Angaben zum Lagerraum.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Fachliche Freigabe vom 07.09.2022