Schutzmaßnahmen (Krankheitserreger)
F05008141• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 44 ff. IfSG, § 4-7 BioStoffV
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Hier wird ein Nachweis zu Schutzmaßnahmen für gezielte und ungezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien benötigt. Beachten Sie hier wieder TRBA 100.
Bitte laden Sie hier den Nachweis hoch.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden