Umfang Erlaubnis / Tätigkeitsart Finanzanlagenvermittler
F05008155• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34f Abs 1 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Eingabe: Die bestehende Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler*in nach 34f Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO) umfasst die Beratung und Vermittlung von
Ausgabe: Umfang der Erlaubnis / Tätigkeitsart
Ausgabe: Umfang der Erlaubnis / Tätigkeitsart
Technische Beschreibung
001=Offenen Investmentvermögen 002=Geschlossenen Investmentvermögen 003=Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden